Wie muss eine Nebenkostenabrechnung aussehen? Aufbau und Pflichtangaben

So ist eine Nebenkostenabrechnung aufgebaut, damit sie formell wirksam ist: Seite für Seite, mit Pflichtangaben, Zahlenbeispiel und den häufigsten Formfehlern.

Von Gregor Palyan · Veröffentlicht am 02. November 2026 · Zuletzt geprüft: 02. November 2026

Aufbau der Abrechnung

Fünf Abschnitte, die aufeinander aufbauen.

  1. Schritt 1

    Kopf: Parteien, Wohnung, Zeitraum, Datum

    höchstens zwölf Monate

  2. Schritt 2

    Gesamtkosten je Kostenart

  3. Schritt 3

    Verteilerschlüssel mit Bezugsgrößen

    Gesamtfläche, Wohnfläche, Verbrauch

  4. Schritt 4

    Anteil des Mieters je Kostenart

  5. Schritt 5

    Vorauszahlungen abziehen und Ergebnis nennen

    Nachzahlung oder Guthaben, Fälligkeit, Bankverbindung

Quelle: Text des Ratgebers, Stand Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Eine Nebenkostenabrechnung muss für den Mieter ohne Hilfe verständlich und rechnerisch nachprüfbar sein. Sie enthält die Gesamtkosten je Kostenart, den Verteilerschlüssel, den Anteil des Mieters und den Abzug der Vorauszahlungen. Ein festes Formular schreibt das Gesetz nicht vor.

Stand: November 2026. Rechtsgrundlagen wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geprüft, bitte beachten Sie spätere Gesetzesänderungen.

Was verlangt das Gesetz?

§ 556 Abs. 3 BGB verlangt eine jährliche Abrechnung über die Vorauszahlungen, die dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen muss. Wie die Abrechnung aussieht, regelt das Gesetz nicht. Der Bundesgerichtshof hat aber festgelegt, was sie mindestens enthalten muss, damit sie formell wirksam ist.

Maßstab ist ein durchschnittlicher Mieter ohne Fachwissen. Er muss die Abrechnung gedanklich und rechnerisch nachvollziehen können. Fehlt dafür etwas Wesentliches, gilt die Abrechnung als formell fehlerhaft und kann unwirksam sein.

Aufbau der Abrechnung: Abschnitt für Abschnitt

1. Kopf mit Angaben zum Mietverhältnis

Name und Anschrift von Vermieter und Mieter, die Adresse der Wohnung, der Abrechnungszeitraum (höchstens zwölf Monate) und das Datum der Abrechnung. Das schafft Klarheit und hilft bei der Zustellung.

2. Gesamtkosten je Kostenart

Listen Sie jede umgelegte Kostenart mit dem Gesamtbetrag des Hauses auf, zum Beispiel Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Müllabfuhr, Wasser, Hausmeister, Allgemeinstrom. Nur Kosten, die der Mietvertrag als umlagefähig benennt, gehören hinein (mehr dazu im Ratgeber zu den umlagefähigen Nebenkosten).

3. Verteilerschlüssel

Nennen Sie je Kostenart den Schlüssel, etwa Wohnfläche, Verbrauch oder Anzahl der Personen, und erläutern Sie ihn mit den Bezugsgrößen: Gesamtfläche des Hauses, Fläche der Wohnung. Ohne diese Angaben kann der Mieter den Anteil nicht prüfen.

4. Anteil des Mieters

Zeigen Sie je Kostenart die Rechnung: Gesamtkosten mal Anteil des Mieters. Wohnte der Mieter nur einen Teil des Jahres in der Wohnung, kommt der Zeitanteil in Tagen hinzu.

5. Abzug der Vorauszahlungen und Ergebnis

Ziehen Sie die tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen ab. Das Ergebnis ist eine Nachzahlung oder ein Guthaben. Nennen Sie dazu Fälligkeit und Bankverbindung.

Beispiel: so sieht die Rechnung aus

Haus mit vier Wohnungen, Gesamtfläche 300 m². Die Wohnung des Mieters hat 75 m², das sind 25 Prozent. Abrechnungszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2025.

  • Grundsteuer 1.200 €, Gebäudeversicherung 1.800 €, Müllabfuhr 960 €, Hausmeister 1.440 €, Allgemeinstrom 480 €: zusammen 5.880 € nach Wohnfläche, Anteil 25 Prozent = 1.470 €.
  • Wasser und Abwasser 2.400 € nach Verbrauch: Wohnung 90 m³ von 400 m³ = 22,5 Prozent = 540 €.
  • Summe Anteil Mieter: 2.010 €.
  • Vorauszahlungen: 12 × 170 € = 2.040 €.
  • Ergebnis: Guthaben von 30 € zugunsten des Mieters.

Zustellung: sicher oder riskant

Entscheidend ist, dass Sie den Zugang beweisen können.

Riskant

  • E-Mail ohne Zustimmung des Mieters
  • Einfacher Brief ohne Nachweis
  • Abgabe erst kurz vor Fristende

Sicher

  • Übergabe gegen Empfangsbestätigung
  • Einwurf durch einen Boten, der den Vorgang notiert
  • Zustellung rechtzeitig vor Fristende

Quelle: Text des Ratgebers, Stand Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Textform, Unterschrift und Zustellung

Die Abrechnung muss in Textform vorliegen (§ 126b BGB). Papier, PDF oder E-Mail genügen, eine Unterschrift ist nicht nötig. Entscheidend ist der Zugang beim Mieter innerhalb der Zwölf-Monats-Frist. Den Zugang müssen Sie im Streitfall beweisen.

  • Übergabe persönlich gegen Empfangsbestätigung,
  • Einwurf in den Briefkasten durch einen Boten, der den Vorgang notiert,
  • E-Mail nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters und mit Lesebestätigung oder Antwort.

Die häufigsten Formfehler

  • Es fehlt die Angabe des Verteilerschlüssels oder seine Erklärung.
  • Gesamtkosten sind nur als Summe angegeben, nicht je Kostenart.
  • Vorauszahlungen sind nicht oder falsch abgezogen.
  • Der Abrechnungszeitraum ist länger als zwölf Monate oder unklar.
  • Die Abrechnung geht zu spät zu, nach der Frist von zwölf Monaten.

Welche Fehler formell und welche inhaltlich sind und wie Sie sie beheben, steht im Ratgeber zur fehlerhaften Nebenkostenabrechnung.

Vorlage oder Programm?

Eine Excel-Vorlage reicht, wenn Sie wenige Wohnungen haben und jedes Jahr sauber nachrechnen. Fehler schleichen sich vor allem bei Mieterwechsel, Leerstand und Heizung ein. Dafür lohnt sich ein Werkzeug, das Fristen im Blick hat und den Rechenweg zeigt.

Häufige Fragen

Muss eine Nebenkostenabrechnung unterschrieben sein?
Nein. Die Abrechnung muss dem Mieter in Textform zugehen (§ 126b BGB), eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig. Ein Ausdruck oder ein PDF genügt, solange der Aussteller erkennbar ist.
Wie lang darf der Abrechnungszeitraum sein?
Höchstens zwölf Monate (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB). Üblich ist das Kalenderjahr, möglich ist auch ein abweichendes Abrechnungsjahr, wenn es durchgehend gilt.
Darf ich die Nebenkostenabrechnung per E-Mail schicken?
Die Textform ist mit einer E-Mail gewahrt. Schwierig ist der Nachweis des Zugangs. Verschicken Sie die Abrechnung per E-Mail deshalb nur, wenn der Mieter dem ausdrücklich zugestimmt hat, und lassen Sie sich den Empfang bestätigen. Sicherer ist die Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder der Einwurf durch einen Boten mit Zeugen.
Wie ausführlich muss die Abrechnung sein?
So ausführlich, dass ein durchschnittlicher Mieter sie ohne Hilfe nachvollziehen und gedanklich und rechnerisch prüfen kann. Gesamtkosten je Kostenart, Verteilerschlüssel, Ihr Anteil und die Vorauszahlungen gehören immer hinein.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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