Umlagefähige Nebenkosten: Diese Kosten dürfen Sie umlegen

Welche Betriebskosten nach § 2 BetrKV auf den Mieter umgelegt werden dürfen, welche nicht, und warum der Mietvertrag darüber entscheidet.

Redaktion Nebenklar · 20. Oktober 2026

Nicht jede Ausgabe rund um die Wohnung darf an den Mieter weitergegeben werden. Maßgeblich sind der Mietvertrag und die Betriebskostenverordnung (BetrKV).

Voraussetzung: Vereinbarung im Mietvertrag

Betriebskosten sind nur umlagefähig, wenn der Mietvertrag es vereinbart (§ 556 Abs. 1 BGB). Ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung genügt in der Regel. Prüfen Sie den Vertrag, bevor Sie eine neue Kostenart abrechnen.

Die Kostenarten nach § 2 BetrKV

  1. Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks, vor allem die Grundsteuer
  2. Wasserversorgung
  3. Entwässerung
  4. Heizung (Betrieb der Heizungsanlage)
  5. Warmwasserversorgung
  6. Verbundene Heizungs- und Warmwasseranlagen
  7. Aufzug
  8. Straßenreinigung und Müllbeseitigung
  9. Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
  10. Gartenpflege
  11. Beleuchtung
  12. Schornsteinreinigung
  13. Sach- und Haftpflichtversicherung
  14. Hauswart
  15. Gemeinschaftsantenne oder Kabelanschluss
  16. Wäschepflege
  17. Sonstige Betriebskosten, wenn ausdrücklich vereinbart

Nicht umlagefähig

  • Verwaltungskosten
  • Instandhaltung und Reparaturen
  • Rücklagen für künftige Sanierungen
  • Kontoführungsgebühren und Kosten der Mietersuche
  • Leerstandskosten (tragen Sie selbst)

Verteilerschlüssel

Wenn nichts anderes vereinbart ist, werden Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche verteilt. Verbrauchsabhängige Kosten wie Heizung und Warmwasser müssen nach der Heizkostenverordnung zu 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch abgerechnet werden.

Nebenklar ordnet jede erfasste Rechnung einer Kostenart zu, schlägt den passenden Schlüssel vor und warnt, wenn etwas nicht umlagefähig ist.

Häufige Fragen

Welche Kosten darf ich auf den Mieter umlegen?
Nur die Betriebskosten nach § 2 BetrKV, und nur wenn der Mietvertrag die Umlage vereinbart. Verwaltung, Reparaturen und Instandhaltung gehören nicht dazu.
Was muss in einer Nebenkostenabrechnung mindestens stehen?
Die Gesamtkosten je Kostenart, der Verteilerschlüssel mit Erläuterung, der Anteil des Mieters, die Vorauszahlungen und das Ergebnis als Nachzahlung oder Guthaben.

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