Heizkosten richtig verteilen: Verbrauch, Fläche und CO2-Kosten

Nach der Heizkostenverordnung wird nach Verbrauch und Wohnfläche verteilt. Was für private Vermieter gilt, wann Mieter kürzen dürfen und wie die CO2-Kosten geteilt werden.

Redaktion Nebenklar · 14. Oktober 2026

Heizkosten verteilen Sie nicht frei, sondern nach der Heizkostenverordnung: Ein Teil nach dem erfassten Verbrauch, der Rest nach Wohnfläche. Die CO2-Abgabe teilen sich Vermieter und Mieter nach einem Stufenmodell.

Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geprüft, bitte beachten Sie spätere Gesetzesänderungen.

Wie werden Heizkosten nach Verbrauch und Fläche aufgeteilt?

Mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Kosten müssen nach dem erfassten Verbrauch verteilt werden. Den Rest verteilen Sie nach Wohnfläche. Welchen Satz Sie wählen, legen Sie vorab fest und wenden ihn einheitlich an.

Muss ich den Verbrauch erfassen?

Ja. Wer Heizkosten abrechnet, muss den Verbrauch mit Messgeräten erfassen. Fehlt die Erfassung, dürfen Mieter ihren Anteil in der Regel um 15 Prozent kürzen (§ 12 HeizkostenV).

Wer zahlt die CO2-Kosten?

Seit 2023 gilt ein Stufenmodell nach dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz. Je höher der CO2-Ausstoß des Gebäudes je Quadratmeter Wohnfläche, desto größer ist der Anteil des Vermieters. Der Brennstofflieferant weist die CO2-Kosten in der Rechnung aus.

Was gilt bei Mieterwechsel im Jahr?

Bei einem Auszug lesen Sie die Zähler zum Stichtag ab. Ohne Zwischenablesung bleibt nur eine zeitanteilige Verteilung, die zu Streit führen kann.

  1. Zählerstände am Auszugstag mit dem Mieter festhalten.
  2. Gesamtkosten des Jahres nach Verbrauch und Fläche aufteilen.
  3. Jedem Mieter nur seinen Zeitraum berechnen.

Häufige Fragen

Wie müssen Heizkosten auf die Mieter verteilt werden?
Nach der Heizkostenverordnung zu 50 bis 70 Prozent nach dem erfassten Verbrauch und der Rest nach Wohnfläche. Ohne Verbrauchserfassung dürfen Mieter ihren Anteil in der Regel um 15 Prozent kürzen (§ 12 HeizkostenV).
Wer zahlt die CO2-Kosten beim Heizen?
Seit 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die CO2-Abgabe nach einem Stufenmodell. Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto größer ist der Anteil des Vermieters (CO2KostAufG).
Wer bekommt die Abrechnung, wenn der Mieter mitten im Jahr auszieht?
Jeder Mieter bekommt eine Abrechnung für seinen Zeitraum. Die Kosten werden tagesgenau verteilt, bei Heizkosten ist eine Zwischenablesung üblich.

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