CO2KostAufG · Stand 28.10.2026 · kostenlos

Wie viel der CO2-Kosten zahlt der Vermieter?

Drei Werte von der Brennstoffrechnung eintragen, Stufe und Anteil in Euro sofort sehen.

Mehr zum Gesetz

Der Lieferant muss CO2-Kosten und Ausstoß auf der Rechnung ausweisen, meist im Abschnitt zu Brennstoffemissionen. Grundlage ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG): Je mehr CO2 das Gebäude je m² ausstößt, desto größer ist der Anteil des Vermieters (Stufenmodell). Für Nichtwohngebäude, also Gewerbe, gilt eine hälftige Teilung.

brutto, in Euro

in kg CO2

alle beheizten Wohnungen

Sonderfälle: Denkmalschutz, Gewerbe

Tragen Sie die drei Werte ein.

Kosten, Ausstoß und Wohnfläche stehen auf Ihrer Brennstoffrechnung und in Ihren Mietverträgen. Oder starten Sie mit dem Beispiel.

Mit diesen Werten starten

Die Werte erscheinen im Assistenten bei den Heizkosten, der Ausweis in der Mieter-Abrechnung entsteht automatisch. Konto kostenlos, bezahlt wird erst bei fertiger Abrechnung (ab 14,90 € einmalig).

Gesetzesfassung: CO2KostAufG, Stand 28.10.2026 (gesetze-im-internet.de). Annahme: ein volles Abrechnungsjahr. Bei kürzeren Zeiträumen kürzt die Abrechnung die Stufentabelle nach Tagen, gerechnet mit 365 Tagen; das Gesetz bestimmt dieses Maß nicht. Orientierung, keine Rechtsberatung.

So teilt das Gesetz auf

Maßgeblich ist der Ausstoß des Hauses je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr, auf eine Nachkommastelle gerundet. Die Tabelle steht in der Anlage zu den §§ 5 bis 7 CO2KostAufG und gilt für Wohngebäude.

Stufenmodell CO2-Kostenaufteilung für Wohngebäude
Stufekg CO2 je m² und JahrMieterVermieter
1unter 12100 %0 %
212 bis unter 1790 %10 %
317 bis unter 2280 %20 %
422 bis unter 2770 %30 %
527 bis unter 3260 %40 %
632 bis unter 3750 %50 %
737 bis unter 4240 %60 %
842 bis unter 4730 %70 %
947 bis unter 5220 %80 %
10ab 525 %95 %

Beispielrechnung

Mehrfamilienhaus mit 200 m² Wohnfläche. Die Gasrechnung weist 6.000 kg CO2 aus, die CO2-Kosten betragen 430 € brutto (Beispielwerte, Ihre Rechnung weicht ab).

  1. 1. Ausstoß je m²: 6.000 kg ÷ 200 m² = 30,0 kg CO2 je m² und Jahr.
  2. 2. Stufe: 30,0 liegt zwischen 27 und unter 32, das ist Stufe 5. Mieter 60 %, Vermieter 40 %.
  3. 3. Beträge: Vermieter 40 % von 430 € = 172 €. Mieter 60 % = 258 €.
  4. 4. Abrechnung: Die 172 € ziehen Sie von den Heizkosten ab, bevor Sie diese auf die Mieter verteilen. In jeder Mieterabrechnung weisen Sie Stufe, Anteil und Rechenweg aus.

Häufige Fragen zur CO2-Kostenaufteilung

Passend dazu

Quelle: CO2KostAufG auf gesetze-im-internet.de, Gesetzesfassung Stand 28.10.2026. Nicht berechnet werden Mieter mit eigener Gasetagenheizung (§ 6 Abs. 2) und die neuen Regeln für Heizungen nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (§§ 5a bis 5d, ab 2028). Orientierung, keine Rechtsberatung.