Verteilerschlüssel für die Nebenkostenabrechnung: Was gilt, was ist erlaubt?

Aktualisiert am 28. Oktober 2026 · Redaktion Nebenklar, Impressum

Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, werden Betriebskosten nach der Wohnfläche verteilt (§ 556a Abs. 1 BGB). Heiz- und Warmwasserkosten müssen zu 50 bis 70 % nach Verbrauch abgerechnet werden.

Heizkosten: Verbrauch und Wohnfläche

Mindestens 50 und höchstens 70 Prozent werden nach dem erfassten Verbrauch verteilt, der Rest nach Wohnfläche.

Untergrenze

  • Verbrauch: 50 Prozent
  • Wohnfläche: 50 Prozent

Obergrenze

  • Verbrauch: 70 Prozent
  • Wohnfläche: 30 Prozent

Rechtsgrundlage: Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Ohne Verbrauchserfassung dürfen Mieter ihren Anteil in der Regel um 15 Prozent kürzen (§ 12 HeizkostenV). Welchen Satz Sie wählen, legen Sie vorab fest und wenden ihn einheitlich an. Keine Rechtsberatung.

Die gängigen Schlüssel im Überblick

Welcher Schlüssel passt, hängt von der Kostenart ab:

SchlüsselGeeignet fürHinweis
WohnflächeGrundsteuer, Versicherung, Müll, HausreinigungGesetzlicher Standard ohne Vereinbarung
VerbrauchHeizung, Warmwasser, Kaltwasser mit ZählernHeizung Pflicht nach Heizkostenverordnung
PersonenzahlMüll oder Wasser ohne ZählerNur wenn vereinbart, Stichtag klären
EinheitenKosten, die je Wohnung gleich anfallenZum Beispiel Kabelanschluss, wenn vereinbart

Was gilt, wenn nichts vereinbart ist

Dann gilt die Wohnfläche. Wird ein Verbrauch erfasst, etwa durch Wasserzähler, ist nach Verbrauch abzurechnen. Die Heizkosten richten sich zu mindestens 50 und höchstens 70 % nach dem Verbrauch, der Rest nach der Fläche.

Schlüssel nachträglich ändern

Für Betriebskosten, die der Mieter nach Verbrauch oder Verursachung trägt, kann der Vermieter vor Beginn eines Abrechnungszeitraums durch Erklärung in Textform bestimmen, dass künftig nach Verbrauch abgerechnet wird (§ 556a Abs. 2 BGB). Eine Änderung mitten im laufenden Zeitraum ist nicht möglich.

Leerstand und Mieterwechsel

Leerstand zählt zur Gesamtfläche, die Kosten dafür trägt der Vermieter. Bei Mieterwechsel wird der Anteil tagesgenau auf beide Mieter verteilt.

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Häufige Fragen

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Veröffentlicht am 28. Oktober 2026, zuletzt aktualisiert am 28. Oktober 2026.