Nebenkostenabrechnung Frist: Bis wann Sie abrechnen müssen
Zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums ist Schluss. Wie die Frist genau berechnet wird, was bei Fristversäumnis gilt und wie Sie den Termin im Blick behalten.
Redaktion Nebenklar · 20. Oktober 2026
Die Frist für die Nebenkostenabrechnung ist der Punkt, an dem private Vermieter am häufigsten Geld verlieren. Wer sie versäumt, kann Nachzahlungen in aller Regel nicht mehr verlangen. Hier steht, wie die Frist berechnet wird und wie Sie sicher rechtzeitig sind.
Die Regel: zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums
Nach § 556 Abs. 3 BGB muss die Abrechnung dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. Der Abrechnungszeitraum ist meist das Kalenderjahr. Für das Jahr 2025 läuft die Frist daher am 31. Dezember 2026 ab.
Entscheidend ist der Zugang beim Mieter. Es reicht nicht, dass die Abrechnung am letzten Tag unterschrieben oder zur Post gegeben wurde. Wer knapp dran ist, sollte per E-Mail mit Lesebestätigung, Einwurf mit Zeugen oder Einschreiben arbeiten.
Was passiert, wenn die Frist verpasst wird?
Nach Ablauf der Frist sind Nachforderungen ausgeschlossen, es sei denn, Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten. Das ist eng ausgelegt: Eine verspätete Rechnung eines Versorgers kann ein Grund sein, Zeitmangel oder Vergessen ist es nicht.
Wichtig: Der Ausschluss gilt nur für Nachzahlungen. Ergibt die Abrechnung ein Guthaben, müssen Sie es auch dann auszahlen, wenn Sie zu spät sind.
Frist für Einwendungen des Mieters
Auch der Mieter hat eine Frist. Einwendungen gegen die Abrechnung muss er spätestens zwölf Monate nach Zugang erheben. Danach kann er sie in der Regel nicht mehr geltend machen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten.
Fristberechnung an einem Beispiel
- Abrechnungszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2025
- Frist endet: 31. Dezember 2026
- Abrechnung geht am 14. Dezember 2026 beim Mieter ein: rechtzeitig
- Abrechnung geht am 3. Januar 2027 ein: Nachzahlung in der Regel verloren
So behalten Sie die Frist im Blick
- Belege laufend sammeln, nicht erst im Dezember.
- Versorgerabrechnungen im ersten Quartal anfordern.
- Abrechnung bis Herbst fertigstellen und versenden.
- Zugang dokumentieren.
Nebenklar zeigt Ihnen die Frist für jedes Objekt und führt Sie in vier Schritten zur fertigen PDF, die Sie direkt per E-Mail versenden können.
Häufige Fragen
- Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein?
- Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Für das Jahr 2025 ist das der 31. Dezember 2026. Entscheidend ist der Zugang beim Mieter, nicht das Datum auf dem Schreiben.
- Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
- Nachforderungen sind dann in der Regel ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 BGB). Ein Guthaben des Mieters müssen Sie trotzdem auszahlen. Ausnahme ist nur, wenn Sie die Verspätung nicht zu vertreten haben.
- Wann verjährt ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung?
- Nach der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren (§ 195 BGB). Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch fällig wurde.