Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung: Was Vermieter jetzt tun sollten
Formelle Fehler können die Abrechnung unwirksam machen, inhaltliche Fehler sind meist korrigierbar. Woran Sie den Unterschied erkennen und wie Sie rechtzeitig nachbessern.
Redaktion Nebenklar · 19. Oktober 2026
Bei einem Fehler in der Abrechnung zählt, ob er formell oder inhaltlich ist. Formelle Fehler können die ganze Abrechnung unwirksam machen. Inhaltliche Fehler lassen sich meist korrigieren.
Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geprüft, bitte beachten Sie spätere Gesetzesänderungen.
Was ist ein formeller Fehler?
Es fehlen Pflichtangaben, etwa Gesamtkosten, Umlageschlüssel oder Vorauszahlungen, oder die Abrechnung ist nicht nachvollziehbar. Sie gilt dann als nicht ordnungsgemäß.
Was ist ein inhaltlicher Fehler?
Zahlen sind falsch, zum Beispiel ein Rechenfehler, eine falsche Fläche oder eine nicht umlagefähige Kostenart. Solche Fehler dürfen Sie auch nach Ablauf der Frist zugunsten des Mieters korrigieren.
Wie korrigiere ich die Abrechnung richtig?
- Fehler benennen und genau eingrenzen.
- Bei formellem Fehler eine neue, vollständige Abrechnung innerhalb der Zwölf-Monats-Frist zustellen.
- Dem Mieter die Änderung erklären und das neue Ergebnis in Textform mitteilen.
Darf ich eine zu niedrige Abrechnung nachträglich erhöhen?
Nach Ablauf der Zwölf-Monats-Frist grundsätzlich nicht, außer Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten. Deshalb lohnt es sich, früh abzurechnen und das Ergebnis zu prüfen.
Häufige Fragen
- Was tun bei einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung?
- Prüfen Sie, ob der Fehler formell oder inhaltlich ist. Formelle Fehler können die Abrechnung unwirksam machen, deshalb sofort korrigieren und innerhalb der Zwölf-Monats-Frist neu zustellen. Inhaltliche Rechenfehler dürfen Sie auch später noch korrigieren, soweit Sie nicht mehr fordern als zuvor.
- Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein?
- Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Für das Jahr 2025 ist das der 31. Dezember 2026. Entscheidend ist der Zugang beim Mieter, nicht das Datum auf dem Schreiben.
- Wie lange hat der Mieter Zeit, der Nebenkostenabrechnung zu widersprechen?
- Der Mieter muss Einwendungen spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung erheben (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Danach sind Einwände ausgeschlossen, außer der Mieter hat die Verspätung nicht zu vertreten.