Nebenkostenabrechnung und Steuer: Was Vermieter in der Anlage V eintragen

Umgelegte Nebenkosten sind Einnahmen, gezahlte Kosten Werbungskosten. So ordnen Sie Abrechnung, Nachzahlung und Belege für die Steuererklärung richtig zu.

Von Gregor Palyan · Veröffentlicht am 03. November 2026 · Zuletzt geprüft: 03. November 2026

Für das Finanzamt zählen die Zahlungen des Kalenderjahres. Umgelegte Betriebskosten, die Ihr Mieter zahlt, sind Einnahmen. Die Kosten, die Sie selbst zahlen, sind Werbungskosten. Beides tragen Sie in der Anlage V ein.

Stand: November 2026. Rechtsgrundlagen wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geprüft, bitte beachten Sie spätere Gesetzesänderungen.

Einnahmen und Werbungskosten

  • Einnahmen: Miete, Vorauszahlungen auf Nebenkosten und Nachzahlungen des Mieters im Jahr des Zuflusses.
  • Werbungskosten: tatsächlich gezahlte Betriebskosten, Grundsteuer, Versicherungen, Zinsen und Instandhaltung im Jahr des Abflusses.

Warum das Abrechnungsjahr nicht gleich das Steuerjahr ist

Eine Nachzahlung für 2025, die im Februar 2027 eingeht, gehört in die Steuererklärung 2027. Guthaben, die Sie auszahlen, mindern die Einnahmen im Jahr der Zahlung. Das Zuflussprinzip (§ 11 EStG) macht eine saubere Zuordnung nach Zahlungsdatum nötig.

Unterlagen

Bewahren Sie Abrechnung, Belege und Zahlungsnachweise geordnet auf. Eine Tabelle mit Kostenarten und Beträgen je Jahr spart Zeit bei der Anlage V.

Häufige Fragen

Wo trage ich Nebenkosten in der Steuererklärung ein?
Bei Vermietung und Verpachtung in der Anlage V. Umgelegte Betriebskosten zählen als Einnahmen, die tatsächlich gezahlten Kosten als Werbungskosten. Zu- und Abfluss richten sich nach dem Kalenderjahr der Zahlung.
In welchem Jahr zählt eine Nachzahlung steuerlich?
Im Jahr, in dem der Mieter sie zahlt (Zuflussprinzip, § 11 EStG). Eine Nachzahlung für 2025, die im Februar 2027 eingeht, gehört in die Steuererklärung 2027.
Welche Unterlagen brauche ich für das Finanzamt?
Die Abrechnung, die Belege der Kosten und die Zahlungsnachweise. Das Finanzamt verlangt sie nur auf Nachfrage, bewahren Sie sie aber geordnet auf.

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