Nebenkostenabrechnung für die Eigentumswohnung: Aus der Hausgeldabrechnung ableiten

So machen Sie aus der Hausgeldabrechnung die Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter: umlagefähige Posten herausziehen, Schlüssel prüfen, Heizung richtig abrechnen.

Von Gregor Palyan · Veröffentlicht am 03. November 2026 · Zuletzt geprüft: 03. November 2026

Als Eigentümer einer vermieteten Wohnung bekommen Sie eine Hausgeldabrechnung. Für Ihren Mieter brauchen Sie eine eigene Nebenkostenabrechnung. Dazu übernehmen Sie nur die umlagefähigen Posten, verteilen sie nach dem Vertrag und ziehen die Vorauszahlungen ab.

Stand: November 2026. Rechtsgrundlagen wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geprüft, bitte beachten Sie spätere Gesetzesänderungen.

Was im Hausgeld steckt

Das Hausgeld enthält umlagefähige Betriebskosten wie Wasser, Müllabfuhr, Hausreinigung, Aufzug, Versicherung und Heizung. Es enthält auch Posten, die beim Eigentümer bleiben: Verwaltergebühr, Instandhaltungsrücklage und Reparaturen.

Vorgehen

  1. Nehmen Sie aus der Hausgeldabrechnung Ihren Anteil je Kostenart.
  2. Streichen Sie Verwaltung, Rücklage und Instandsetzung.
  3. Prüfen Sie Mischposten wie Hausmeister und Verwaltung und rechnen Sie den nicht umlagefähigen Teil heraus.
  4. Tragen Sie die Beträge als Anteil Ihrer Wohnung ein. Weil Sie schon Ihren Anteil haben, wird nicht noch einmal durch die Hausfläche geteilt.
  5. Rechnen Sie die Heizung mit der Abrechnung des Messdienstes ab.

Häufige Fehler

  • Die Gesamtkosten des Hauses statt des eigenen Anteils eintragen und noch einmal durch die Fläche teilen. Das führt zu viel zu niedrigen Kosten.
  • Die Instandhaltungsrücklage mit abrechnen.
  • Die Frist von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums versäumen. Die Hausgeldabrechnung kommt oft spät, der Zeitraum läuft trotzdem.

Häufige Fragen

Darf ich die Hausgeldabrechnung direkt an den Mieter weitergeben?
Nein. Im Hausgeld stecken auch Kosten, die nicht umlagefähig sind, etwa Verwaltung und Instandhaltungsrücklage. Sie müssen die umlagefähigen Posten herausziehen und auf Ihren Mieter verteilen.
Welcher Verteilerschlüssel gilt in der Eigentumswohnung?
Gegenüber dem Mieter gilt der Schlüssel im Mietvertrag, ersatzweise die Wohnfläche. Der Schlüssel der Eigentümergemeinschaft bindet den Mieter nicht, er ist aber Ihre Datengrundlage.
Wie rechne ich Heizkosten aus der Hausgeldabrechnung ab?
Verwenden Sie die Heizkostenabrechnung des Messdienstes für Ihre Wohnung. Sie enthält die verbrauchsabhängigen Anteile. Ohne sie darf der Mieter seinen Anteil um 15 % kürzen (§ 12 HeizkostenV).

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