Nebenkostenabrechnung erstellen lassen: Welche Wege gibt es und was kosten sie?
Aktualisiert am 28. Oktober 2026 · Redaktion Nebenklar, Impressum
Sie können die Abrechnung von einer Hausverwaltung, einem Vermieterverein oder einem Dienstleister erstellen lassen oder mit Software selbst erstellen. Eine Hausverwaltung kostet nach Richtwerten 20 bis 30 € je Wohnung und Monat, Einzelleistungen werden nach Aufwand berechnet. Mit Nebenklar erstellen Sie die Abrechnung selbst, ab 14,90 € einmalig.
Kosten pro Wohnung und Jahr
Die Verwaltung übernimmt mehr als die Abrechnung, Nebenklar nur die Abrechnung.
- HausverwaltungRichtwert, Mietverwaltung240 bis 360 €
- Nebenklar1 Wohnung, einmaligab 14,90 €
- Exceleigene Tabelle0 €
Skala: 0 bis 400 € im Jahr.
Richtwert Hausverwaltung: 20 bis 30 € je Wohnung und Monat, also 240 bis 360 € im Jahr, je nach Region und Leistungsumfang (Quellen am Seitenende, Stand Oktober 2026). Nebenklar: Preis für die erste Wohnung brutto, einmalig je Abrechnung. Angaben ohne Gewähr.
Die Wege im Überblick
| Weg | Kosten | Aufwand für Sie | Passt, wenn |
|---|---|---|---|
| Hausverwaltung (Vollverwaltung) | etwa 20 bis 30 € je Wohnung und Monat (Richtwert) | gering | Sie die ganze Vermietung abgeben wollen |
| Vermieterverein, zum Beispiel Haus & Grund | Mitgliedschaft nötig, Leistungen und Preise je Verein | gering bis mittel | Sie ohnehin Mitglied sind |
| Steuerberater oder Abrechnungsdienst | nach Aufwand, Angebot einholen | gering | Sie einen Dienstleister für die einzelne Abrechnung wollen |
| Online-Tool (Nebenklar) | ab 14,90 € einmalig je Abrechnung | vier geführte Schritte | Sie die Daten selbst haben und eintragen |
| Excel | 0 € | hängt von Ihrer Tabelle ab | Sie wenig Wechsel haben und Tabellen mögen |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, ohne Gewähr. Preise für Vereine und Dienstleister haben wir nicht erhoben und nennen deshalb keine Zahlen. Bitte verbindliche Angebote einholen.
Was "erstellen lassen" bei Nebenklar bedeutet
Nebenklar erstellt die Abrechnung nicht für Sie, sondern führt Sie durch die Eingabe und rechnet. Sie tragen Kosten und Mietzeiten ein, laden Belege hoch und prüfen die Vorschau. Die Software rechnet tagesgenau, erzeugt das PDF mit Rechenweg für jeden Mieter und kann es per E-Mail versenden. Rechtsberatung gehört nicht dazu.
Fremde Kosten sind nicht umlagefähig
Wenn Sie die Abrechnung erstellen lassen, dürfen Sie diese Kosten in der Regel nicht auf den Mieter umlegen. Verwaltungskosten gehören nach § 1 Abs. 2 BetrKV nicht zu den Betriebskosten.
Darauf achten, wenn jemand die Abrechnung für Sie erstellt
- Die Frist bleibt Ihre Sache: Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter sein (§ 556 Abs. 3 BGB).
- Fragen Sie nach dem Preis pro Mieter und pro Jahr und ob Mieterwechsel extra kosten.
- Lassen Sie sich den Rechenweg zeigen, damit Sie Fragen des Mieters beantworten können.
- Klären Sie, wer die Belege aufbewahrt und wie der Zugang beim Mieter nachgewiesen wird.
Abrechnung selbst erstellen, mit Anleitung
Nebenklar führt Sie in vier Schritten durch die Eingabe. Erst wenn Sie die Vorschau gesehen haben, zahlen Sie.
Häufige Fragen
Quellen
Etwas falsch oder veraltet dargestellt? Schreiben Sie uns über die Kontaktdaten im Impressum, wir prüfen und korrigieren zeitnah. Wir prüfen die Angaben regelmäßig, zuletzt am 28. Oktober 2026.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Veröffentlicht am 28. Oktober 2026, zuletzt aktualisiert am 28. Oktober 2026.