Nebenkostenabrechnung bei Mieterwechsel: So verteilen Sie fair

Einzug und Auszug mitten im Jahr: Wie Kosten tagesgenau aufgeteilt werden, wann eine Zwischenablesung sinnvoll ist und wie die Frist nach dem Auszug läuft.

Redaktion Nebenklar · 20. Oktober 2026

Zieht ein Mieter im Juni aus und ein neuer ein, brauchen Sie zwei Abrechnungen für dasselbe Jahr. Das ist der Fall, der in Excel am häufigsten schiefgeht.

Grundregel: Jeder zahlt für seine Tage

Kosten, die nicht vom Verbrauch abhängen, werden nach Tagen verteilt. Wohnt ein Mieter vom 1. Januar bis 14. Juni, sind das 165 von 365 Tagen. Die Kosten der Wohnung werden in diesem Verhältnis aufgeteilt.

Heizkosten: Zwischenablesung

Bei verbrauchsabhängigen Kosten ist eine Zwischenablesung zum Auszugstag üblich, geregelt in § 9b der Heizkostenverordnung. Fehlt sie, wird nach Gradtagszahlen oder zeitanteilig geschätzt. Das ist ein häufiger Streitpunkt.

Leerstand zwischen zwei Mietern

Tage ohne Mieter tragen Sie als Vermieter. Sie dürfen sie nicht auf den neuen oder alten Mieter abwälzen. Nebenklar ordnet Leerstandstage automatisch dem Vermieter zu.

Frist: Wann läuft sie ab?

Die Frist von zwölf Monaten beginnt mit dem Ende des Abrechnungszeitraums, nicht mit dem Auszug. Die Abrechnung für ein ausgezogenes Mieter müssen Sie also genauso bis zum 31. Dezember des Folgejahres zustellen.

Kaution und Abrechnung

Sie dürfen einen angemessenen Teil der Kaution zurückbehalten, bis die Abrechnung vorliegt. Üblich ist ein Betrag in Höhe der erwarteten Nachzahlung zuzüglich Puffer.

Häufige Fragen

Wer bekommt die Abrechnung, wenn der Mieter mitten im Jahr auszieht?
Jeder Mieter bekommt eine Abrechnung für seinen Zeitraum. Die Kosten werden tagesgenau verteilt, bei Heizkosten ist eine Zwischenablesung üblich.
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein?
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Für das Jahr 2025 ist das der 31. Dezember 2026. Entscheidend ist der Zugang beim Mieter, nicht das Datum auf dem Schreiben.

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