Nebenkosten-Nachzahlung: Zahlungsfrist, Mahnung und Verzug

Bis wann muss der Mieter eine Nachzahlung leisten und wie mahnen Sie richtig? Fälligkeit, übliche Fristen und der Verzug nach 30 Tagen.

Redaktion Nebenklar · 20. Oktober 2026

Die Nachzahlung wird fällig, sobald der Mieter die Abrechnung erhalten und prüfen konnte. Üblich sind 14 bis 30 Tage. Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Zugang der Zahlungsaufforderung ein.

Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geprüft, bitte beachten Sie spätere Gesetzesänderungen.

Welche Zahlungsfrist darf ich setzen?

Es gibt keine feste gesetzliche Frist. Setzen Sie eine angemessene Frist von 14 bis 30 Tagen und nennen Sie sie in der Abrechnung. Der Mieter braucht Zeit, die Abrechnung zu prüfen.

Wann ist der Mieter in Verzug?

Nach § 286 Abs. 3 BGB spätestens 30 Tage nach Zugang einer Zahlungsaufforderung. Mit einer Mahnung können Sie den Verzug früher herbeiführen.

Wie mahne ich richtig?

  1. Zahlungserinnerung höflich in Textform senden.
  2. Eine neue, kurze Frist setzen.
  3. Bei weiterem Ausbleiben schriftlich mahnen und rechtliche Schritte ankündigen.

Wann verjährt die Forderung?

Nach drei Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem die Forderung fällig wurde (§§ 195, 199 BGB).

Häufige Fragen

Bis wann muss der Mieter eine Nachzahlung leisten?
Die Nachzahlung wird fällig, sobald die Abrechnung beim Mieter ist und er sie prüfen konnte. Üblich sind 14 bis 30 Tage. In Verzug gerät er spätestens 30 Tage nach Zugang einer Zahlungsaufforderung (§ 286 Abs. 3 BGB).
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein?
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Für das Jahr 2025 ist das der 31. Dezember 2026. Entscheidend ist der Zugang beim Mieter, nicht das Datum auf dem Schreiben.
Wann verjährt ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung?
Nach der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren (§ 195 BGB). Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch fällig wurde.

Weiterlesen