Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung: Fristen und Umgang als Vermieter
Der Mieter hat zwölf Monate Zeit für Einwendungen. Was das für Sie als Vermieter bedeutet, wie Sie auf einen Widerspruch reagieren und was Sie zur Belegeinsicht wissen müssen.
Redaktion Nebenklar · 17. Oktober 2026
Der Mieter kann der Nebenkostenabrechnung bis zu zwölf Monate nach Zugang widersprechen. Danach sind Einwände grundsätzlich ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB).
Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geprüft, bitte beachten Sie spätere Gesetzesänderungen.
Wie lange hat der Mieter Zeit für den Widerspruch?
Zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung. Die Frist beginnt also erst, wenn der Mieter die Abrechnung wirklich erhalten hat. Halten Sie deshalb fest, wann und wie Sie zugestellt haben.
Muss der Widerspruch begründet sein?
Der Mieter muss konkret benennen, welche Posten er beanstandet. Ein pauschales „Ich widerspreche“ genügt nicht. Er darf aber Einsicht in die Belege verlangen, um seine Einwände zu prüfen.
Wie reagiere ich auf einen Widerspruch?
- Ruhig bleiben und den beanstandeten Posten gegen die Belege prüfen.
- Dem Mieter die Einsicht in die Originalbelege anbieten, im Büro oder gegen Kopien.
- Fehler zugeben und korrigieren, berechtigte Einwände nicht aussitzen.
- Die Antwort in Textform geben und sachlich begründen.
Was gilt, wenn der Mieter nach zwölf Monaten Einwände erhebt?
Dann ist er in der Regel damit ausgeschlossen, es sei denn, er konnte die Verspätung nicht verhindern, zum Beispiel wegen eines Krankenhausaufenthalts.
Häufige Fragen
- Wie lange hat der Mieter Zeit, der Nebenkostenabrechnung zu widersprechen?
- Der Mieter muss Einwendungen spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung erheben (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Danach sind Einwände ausgeschlossen, außer der Mieter hat die Verspätung nicht zu vertreten.
- Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein?
- Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Für das Jahr 2025 ist das der 31. Dezember 2026. Entscheidend ist der Zugang beim Mieter, nicht das Datum auf dem Schreiben.
- Was tun bei einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung?
- Prüfen Sie, ob der Fehler formell oder inhaltlich ist. Formelle Fehler können die Abrechnung unwirksam machen, deshalb sofort korrigieren und innerhalb der Zwölf-Monats-Frist neu zustellen. Inhaltliche Rechenfehler dürfen Sie auch später noch korrigieren, soweit Sie nicht mehr fordern als zuvor.